Wohnungseigentümergemeinschaften und Miethäusern betreuen wir in Anlehnung an die bestehenden Gesetze, die Teilungserklärung und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Dabei orientieren wir uns an den Wünschen und Erwartungen der Eigentümer und den praktischen Gegebenheiten. Wir wollen den Eigentümern eine möglichst große Rechtssicherheit geben und die Verwaltungstätigkeit transparent und überschaubar machen.
Mit den gewählten Verwaltungsbeiräten arbeiten wir eng und sachorientiert zusammen. Sie sind für uns ein enges und wichtiges Bindeglied zu den Eigentümergemeinschaften. Die Verwaltungsbeiratsmitglieder sind für uns wichtige Multiplikatoren, so dass wir sie sogar in unseren Versicherungsschutz gegen Vermögensschäden einbezogen haben, damit sie nicht für ihr Engagement persönlich und privat haften müssen.
Wir wollen, dass unsere Eigentümer zufrieden sind!