So wenig Gesetz wie möglich – so viel Gesetz wie nötig

Wohnungseigentümergemeinschaften und Miethäusern betreuen wir in Anlehnung an die bestehenden Gesetze, die Teilungserklärung und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Dabei orientieren wir uns an den Wünschen und Erwartungen der Eigentümer und den praktischen Gegebenheiten. Wir wollen den Eigentümern eine möglichst große Rechtssicherheit geben und die Verwaltungstätigkeit transparent und überschaubar machen.

Mit den gewählten Verwaltungsbeiräten arbeiten wir eng und sachorientiert zusammen. Sie sind für uns ein enges und wichtiges Bindeglied zu den Eigentümergemeinschaften. Die Verwaltungsbeiratsmitglieder sind für uns wichtige Multiplikatoren, so dass wir sie sogar in unseren Versicherungsschutz gegen Vermögensschäden einbezogen haben, damit sie nicht für ihr Engagement persönlich und privat haften müssen.

Wir wollen, dass unsere Eigentümer zufrieden sind!

Rechtsberatung

Recht haben & Recht bekommen

Rechtsschutz: Allein mit dem Abschluss der kostengünstigen Rechtsschutzversicherung für Eigentümer beim Haus & Grund Partner ROLAND Rechtsschutz können Mitglieder Ihren Jahresbeitrag komplett einsparen.

Ist es der richtige Mieter? – Der Mieter-Solvenzcheck schafft Sicherheit und Klarheit

Mit Hilfe unseres Mieter-Solvenzchecks können Sie sich von der Bonität und Zahlungsmoral Ihres künftigen Mieters vor Vertragsabschluss überzeugen. Zusammen mit unserem Partner Creditreform Hameln überprüfen wir den von Ihnen favorisierten Mietinteressenten vor Vertragsabschluss. So können Sie unliebsamen Überraschungen vorbeugen

Betriebskosten richtig abrechnen lassen

Jedes Jahr aufs Neue – Die Betriebskosten des Vorjahres sind abzurechnen. Der Ärger mit dem Mieter wegen der zu erwartenden Nachzahlung ist schon vorprogrammiert. Und jedes Jahr gibt es Neuerungen und Änderungen durch immer neue Gerichtsurteile. So tönt es jedes Jahr wieder vom Mieterbund, dass jede dritte Betriebskostenabrechnung in Deutschland falsch sei.

Schimmel in der Wohnung

Jedes Jahr, wenn es draußen kälter wird, tritt immer wieder das gleiche Problem auf: Schimmelbefall an den Außenwänden, vorzugsweise im Schlafzimmer und im Bad. Der Mieter ist verärgert und schickt Mieterverein oder seinen Rechtsanwalt vor. Mietminderung und Schadenersatz wird angedroht, wenn der Mangel nicht unverzüglich beseitigt wird.

Wohnungsabnahme nach Mietende

Die Abnahme der Wohnung ist ein rechtlich äußerst wichtiger Vorgang. Nimmt der Vermieter die Wohnung vom Mieter zurück, ohne dass er rechtzeitig vorhandene Mängel oder Schäden rügt, dann hat er diesen vertragswidrigen Zustand akzeptiert und kann später keine Mängelbeseitigung oder Schadenersatzansprüche mehr geltend machen.

Haus und Grund
Hameln und Umgebung e. V.

Hefehof 22
31785 Hameln
Telefon: 05151/4030430
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