GEV-Versicherung

Neue Privathaftpflichtversicherung

Eine kleine Unachtsamkeit kann schwere finanzielle Folgen nach sich ziehen. Schließlich haftet jeder, der einem anderen einen Schaden zufügt, mit seinem gesamten Vermögen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Personen-, Sach- oder Vermögensschäden handelt. Deshalb ist es ratsam, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen, denn genau diese Versicherung schützt Sie vor hohen berechtigten Ansprüchen, die Dritte gegen Sie erheben können.

Tankmodernisierung

Wann ist ein guter Zeitpunkt?

Der Energievorrat lagert im eigenen Haus – ein Vorteil, den nur wenige Heizungssysteme haben. Eines davon ist die Ölheizung. Der Heizöltank macht unabhängig. Nachgetankt wird, wenn die Preise günstig sind. Während beim Heizkessel alle 20 Jahre zum Austausch geraten wird, sind sich viele Hauseigentümer bei ihrem Tank unsicher, wann er modernisiert werden muss. Muss er das überhaupt, solange er keine Beschädigungen aufweist?

Holz- und Kohleöfen

Geplante Neuregelung für Schornsteine ist vom Tisch

Das Bundeskabinett hat den Antrag des Bundesrates zur Änderung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung abgelehnt. Darin waren unter anderem verschärfte Anforderungen an Austrittsöffnungen für Kamine, Pelletheizungen und andere kleine Feuerungsanlagen für Festbrennstoffe vorgesehen. So sollte die Austrittsöffnung firstnah angeordnet sein und den First um 40 Zentimeter überragen. Ziel des Änderungsantrags war, Störungen in der Nachbarschaft durch erhöhte Rauch- und Immissionsbelastung zu vermeiden. Haus & Grund sowie zahlreiche Branchenverbände hatten Front gegen die Verschärfung und die damit verbundenen Belastungen und Einschränkungen für private Eigentümer gemacht.

Häufiges Streitthema

Markise in der WEG

Das Anbringen einer Markise ist eine bauliche Veränderung am Gebäude. Da sich durch sie der optische Gesamteindruck der Wohnanlage ändert, sind alle Eigentümer betroffen. Also müssen in der Regel auch alle Eigentümer zustimmen, wenn ein einzelner eine Markise montieren will. Soll hingegen die gesamte Wohnanlage mit Markisen ausgestattet werden, so kann dies als Modernisierung mit doppelt qualifizierter Mehrheit beschlossen werden.

Sondernutzungsrecht in der WEG

BGH zur Bemessung des Beschwerdewertes

Wenn ein Wohnungseigentümer erfolglos auf die Einräumung eines Sondernutzungsrechts klagt, dann bemisst sich der Beschwerdewert nach der Wertsteigerung, die sein Wohnungseigentum bei Erfolg der Klage erfahren würde. Das hat der Bundesgerichtshof beschlossen (6. Dezember 2018, V ZR 338/17).

Haus und Grund
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